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Wie wird eine PV-Anlage geplant?

Bei der Planung einer Solar-Anlage muss vieles beachtet werden: Sonneneinstrahlung, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz, denn am Ende sollen alle profitieren.

Es beginnt mit der Fläche

Wer eine Photovoltaik-Anlage nicht auf einem Dach, sondern auf einer Fläche errichten will, braucht vor allem zwei Dinge: Platz und eine gute Sonneneinstrahlung. Aber auch bei der Auswahl der Flächen gibt es einiges zu beachten.

PV-Park Finterwalde während der Bauphase. Der große Park erstreckt sich bis zum Bildrand.
Flächen
Moderne Freiflächenanlagen haben eine Leistung von zehn bis 20 Megawatt. Als Faustregel gilt: Für 1,2 Megawatt Leistung braucht es einen Hektar Fläche. Zehn Hektar sollten es also für eine PV-Anlage schon sein.
Bild eines PV-Parks im Sonnenaufgang. Die einzelnen Module reflektieren in der Sonne.
Sonneneinstrahlung
Wichtig ist natürlich die Sonneneinstrahlung. Die so genannte Globalstrahlung, also die gesamte am Erdboden ankommende solare Strahlung, ist in Deutschland nicht überall gleich stark: In Bayern liegt sie zum Beispiel gut 12 Prozent höher als im Sauerland oder an der Nordsee. Mehr Globalstrahlung bedeutet mehr Strom.
Eine PV-Anlage in direkter Nachbarschaft zu einer Autobahn.
Scouting
Beim Scouting, also bei der Suche nach der geeigneten Fläche, müssen die Projektentwickler bei JUWI zudem gesetzliche Vorgaben beachten. Nicht alle Flächen sind für den Bau von PV-Anlagen freigegeben. Möglich sind sie beispielsweise in Korridoren entlang von Bahnstrecken und Autobahnen, auf versiegelten Flächen oder in ehemaligen Militärgeländen.
Ein PV-Park auf offener Fälche. Im Hintergrund erheben sich Berge.
Benachteiligte Gebiete
Auch so genannte „benachteiligte Gebiete“ dürfen bebaut werden. Damit sind Flächen gemeint, die schwächere landwirtschaftliche Erträge liefern, weil zum Beispiel die klimatischen Bedingungen ungünstig sind oder die Bodenqualität schlechter ist. Was als benachteiligtes Gebiet gilt und was nicht, regelt das EU-Recht.
Menschen stehen in einem Solarpark und diskutieren miteinander.
Ohne Sie läuft nichts: Die Grundstückseigentümer sind essentiell bei der Planung eines PV-Parks.

Wichtige Partner: die Grundstückseigentümer

Die wichtigsten Partner bei der Errichtung einer PV-Anlage sind die Grundstückseigentümer. Auf ihrem Grund und Boden soll die Anlage stehen, und sie sollen davon angemessen profitieren. Die Aufgabe der Projektentwickler ist es, sie umfassend zu informieren und die entsprechenden Verträge so zu gestalten, dass es für alle Beteiligten ein gutes Geschäft ist. Diese Verträge regeln die Pachtzahlungen, aber auch die Nutzungsdauer oder die Übertragbarkeit an Dritte sowie weitere Punkte.

Eine Artenschutzprüfung wird an einer Wasserfläche durchgeführt.
Um die Baugenehmigung für einen PV-Anlage zu erhalten sind eine ganze Reihe an externen Prüfungen nötig.

Von der Fläche zum Baurecht

Sind die geeigneten Flächen gefunden und die Verträge abgeschlossen, beginnt der Genehmigungsprozess: Jede PV-Anlage braucht eine Baugenehmigung. Um Baurecht zu schaffen, muss in der Regel die Gemeinde, in die ausgesuchte Fläche liegt, ihren Flächennutzungsplan ändern. In diesem Plan ist festgelegt, wofür welches Gebiet in der Kommune genutzt wird: Wohngebiete, Gewerbegebiete und so genannte Sondergebiete sind auf diesem Plan zu finden. Um eine PV-Anlage zu bauen, muss die Gemeinde eine Sondernutzungsbiet Photovoltaik ausweisen.

Darüber hinaus werden zahlreiche Gutachten für die Genehmigung gebraucht: Die Projektentwickler beauftragen Artenschutzprüfungen und Blendgutachten. Es wird geprüft, ob Altenlasten im Boden sind und wie die Umgebung der Anlage gestaltet wird. Detaillierte Zeichnungen zeigen den Aufbau, den Netzanschluss und alle weiteren technischen Details.

Ein großer PV-Park steht in einer offenen Landschaft.

Wirtschaftlichkeit: EEG, PPA oder Eigenverbrauchsanlage?

Parallel muss noch eine weitere wichtige Frage beantwortet werden: Ist das Projekt wirtschaftlich? Entscheidend dafür ist einerseits der Ertrag – wie viel Strom kann die PV-Anlage am Standort produzieren? Und andererseits: Für welchen Preis kann eine Kilowattstunde Strom verkauft werden?

Während der Ertrag mit Hilfe eines Ertragsgutachtens berechnet wird, kommen für die Vermarktung unterschiedliche Lösungen in Betracht.

Die Ertragsmöglichkeiten
  • Förderung über das EEG und Verkauf an der Strombörse

  • Direktlieferverträge (PPA)

  • Eigenverbrauchs-Anlage für Industriegewerbe

Förderung über das EEG

Eine Möglichkeit ist die Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den Verkauf an der Strombörse. Dafür muss das genehmigte Projekt an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen, die für PV-Freiflächen drei Mal im Jahr stattfindet. Es wird eine zuvor festgelegte Gesamtleistung ausgeschrieben und eine Preisobergrenze festgelegt. Jeder Teilnehmer bietet nun einen Betrag unter dieser Grenze für die Leistung seiner Anlage. Die Bundesnetzagentur verteilt Zuschläge an die günstigsten Teilnehmer bis das gesamte Volumen ausgeschöpft ist. Im Jahr 2024 wurden mehr als 6.000 MW ausgeschrieben, der höchste erzielte Preis lag knapp über 5 Cent pro Kilowattstunde.

Direktlieferverträge und Eigenverbrauchs-Anlagen

Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, eine PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben. So kann der Strom auch über Direktlieferverträge, so genannte Power Purchase Agreements (PPA), an große Stromabnehmer verkauft werden. Der Preis ist dann Verhandlungssache zwischen dem Kunden und dem Anlagenbetreiber.

Manche Industriekunden haben auch Interesse daran, die komplette PV-Anlage zu kaufen und als Eigenverbrauchsanlage zu nutzen. Das ist besonders günstig, wenn es eine direkte Leitung zwischen Anlage und Betrieb geben kann und der Strom direkt vom Industriegewerbe verbraucht wird. 

Finanzielle Beteiligung für die Kommunen

Von der Errichtung einer PV-Anlage profitiert auch die Standortgemeinde. Wird der Strom über das EEG gefördert, zahlt JUWI der Kommune die so genannte „Kommunalabgabe“ nach § 6 EEG. Die Höhe der finanziellen Beteiligung beträgt 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich kann es weitere bundeslandspezifische Abgaben geben, beispielsweise die niedersächsischen Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,1 ct/kWh für EE-Anlagen. Bei einer modernen PV-Anlage mit 10 MW Leistung mit einem Jahresertrag von rund 10 Millionen Kilowattstunden wären das jährlich rund 20.000 Euro Kommunalabgabe plus gegebenenfalls 10.000 Euro Akzeptanzabgabe, die anteilig auf die unmittelbar angrenzenden Kommunen verteilt werden.