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Länder und Kommunen stellen Regional- und Flächennutzungspläne auf, in denen sogenannte Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen sind. Diese Gebiete müssen Abstände einhalten, zum Beispiel zur Wohnbebauung, Verkehrswegen, Gewässern, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Militärbasen, Flughäfen und denkmalgeschützten Bauwerken.
Der tatsächliche Flächenverbrauch pro Windrad beträgt etwa 0,5 bis 1 Hektar inklusive Zuwegung. Diese Werte variieren allerdings von Standort zu Standort aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und abweichenden Standortbedingungen.
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür nicht. Bundesländer wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen haben feste Mindestabstände definiert.
Ansonsten gilt als Richtwert die dreifache Höhe der Windenergie-Anlage zu Einzelhäusern und die fünffache Höhe zu Wohnbebauung. Das bedeutet, dass ein 200 Meter hohes Windrad 600 Meter von einem Einzelhaus und 1.000 Meter von einer Siedlung entfernt stehen muss.
Die genauen Abstände werden in der Regel durch die Bauleitpläne festgelegt. Geringere Abstände sind nur erlaubt, wenn Einflüsse der Anlagen auf die Umgebung überprüft werden. Dazu gehört auch die sogenannte Bedrängungswirkung.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.
Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Als Faustregel kann gelten: Ein Windrad mit mehr als 200 Metern Gesamthöhe und einer Leistung von 3 MW produziert in Norddeutschland an einem guten Standort etwa 12.000 MWh im Jahr. Je höher die Anlage, desto mehr Strom kann sie erzeugen: Ein Windrad mit mehr als 230 Metern Gesamthöhe und der gleichen Generator-Leistung produziert rund 15.000 MWh im Jahr.
Die Energieproduktion hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Eine zentrale Rolle spielen der Standort, die Windverhältnisse und der Anlagentyp. Zudem kann es sein, dass die Behörden Auflagen für den Betrieb erteilen. Ein Beispiel sind Abschaltungen wegen Schattenschlag, Schallüberschreitung, Fledermäusen, Greifvögeln oder Netzüberlastung.
Bei einer Photovoltaikanlage rechnet man in Deutschland mit einem spezifischen Ertrag von 900 kWh im Norden und bis zu 1.100 kWh im Süden pro Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung pro Jahr. Das heißt, eine große Freiflächenanlage mit 2 MWp kann im Jahr mehr als 2.000 MWh Strom erzeugen. Allerdings ist das nur eine Faustregel. Der Ertrag ist unter anderem abhängig von der Lage, der Ausrichtung und der Neigung der Module.
Bei einer Solarstromanlage auf dem Dach, entscheiden Größe und Statik des Daches über die Fläche. Für Freiflächenanalgen gilt die Faustregel: Für eine Anlage mit einem Megawatt Leistung wird rund ein Hektar Fläche gebraucht.
Das erscheint viel, aber: Mit einem Hektar PV-Module können wir genauso viel Strom erzeugen wie mit 50 Hektar Mais.
Photovoltaikanlagen können entweder auf geeigneten Dächern oder auf freien Flächen errichtet werden. Vor allem vorbelastete Flächen kommen in Betracht – etwa an Autobahnen oder Bahntrassen. Diese Flächen sind allerdings knapp, so dass auch landwirtschaftliche Flächen mit wenig ertragreichen Böden bebaut werden dürfen.
Deutschland verfügt über ausreichend Flächen zum Ausbau von Solarenergie, auch ohne nennenswerte Konflikte mit der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion.
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur schätzt das Ausbaupotential auf restriktionsfreien Flächen auf 3.164 Quadratkilometer. Nach aktuellem Stand der Technik ergibt sich daraus ein technisch realisierbares Potential von 226 GWp (zum Vergleich: in Deutschland sind Stand 2020 53 GWp installiert, zum Erreichen der Klimaziele ist ein jährlicher Zubau von 5-10 GWp bis 2050 notwendig).
Auf 78 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland werden aktuell keine Lebensmittel angebaut, weiterhin werden auf rund 14 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aktuell Energiepflanzen zur Herstellung von Biotreibstoffen angebaut. Im Vergleich zu dieser Nutzung verfügen PV-Anlagen über eine 40fach höhere Effizienz der Flächennutzung.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob Ihr Land Ihnen Pachteinnahmen aus der Nutzung von Wind oder Sonnenenergie bringen kann und wie hoch sie ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab.
Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Grundstücke geben wir Ihnen unsere ehrliche Einschätzung ab. Eignen sie sich, erstellen wir auf solider Grundlage gerne ein persönliches Angebot.