Compliance
Unser Compliance-Management-System
Korruption dulden wir unter keinen Umständen. Darüber hinaus legen wir auch großen Wert darauf, dass unsere unternehmensspezifischen und ethischen Regeln eingehalten werden.
Um dies zu gewährleisten, haben wir ein umfangreiches Compliance-Management-System installiert. Darin haben wir unter anderem den Umgang mit Spenden und Zuwendungen transparent geregelt und diese Regeln an alle Mitarbeiter*innen kommuniziert. Wir haben entsprechende Kontroll- und Sicherungsmechanismen geschaffen, um Missbrauch jeglicher Art zu vermeiden. Zudem haben wir unsere Mitarbeiter*innen insbesondere in vertrieblichen Bereichen in Schulungen über die gesetzlichen und internen Regeln und Verhaltensweisen informiert.
Für die Einhaltung der Regeln und die Funktionsweise des Systems gibt es ein eigenes Compliance Office. Das Compliance Office berät und unterstützt die Geschäftsführung hinsichtlich präventiver Maßnahmen zur Vermeidung und Aufklärung von Gesetzesverstößen insbesondere Korruption.
Whistleblower Hotline
Die strikte Beachtung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil der JUWI-Unternehmenskultur
Gerade in den besonders sensiblen Bereichen wie der Korruptionsbekämpfung, der Lauterkeit des Geschäftsbetriebs, dem Kartellrecht sowie der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards kann bereits das Fehlverhalten eines Einzelnen dem Unternehmen großen Schaden zufügen. Um potenzielles Fehlverhalten und Rechtsverstöße schnellstmöglich aufdecken und frühzeitig abwenden zu können, stellen wir Ihnen unsere Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Sie steht unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen jederzeit zur Verfügung. Alle Mitteilungen über Verstöße oder Verdachtsfälle können auch anonym gemeldet werden.
Der Schutz eines Hinweisgebers hat bei uns oberste Priorität
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber*innen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Meldung zu schützen und Vergeltungsmaßnahmen / Repressalien nicht zu tolerieren und konsequent zu verfolgen. Wir gewähren allen Hinweisgeber*innen zudem Vertraulichkeit und sichern ihnen die Unparteilichkeit des Empfängers ihrer Hinweismeldung zu. Mit der von uns zur Verfügung gestellten Whistleblower-Hotline (WBHL) stellen wir sicher, alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen umzusetzen und zu achten.
Aufgaben unserer Vertrauensanwältin
Als Vertrauensanwältin für JUWI ist Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel Ansprechpartnerin für interne und externe Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber insbesondere auf korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße. Die Vertrauensanwältin und alle Mitarbeiter*innen der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwältin gibt Informationen, die sie von einer Hinweisgeber*in erhalten hat, nur dann an JUWI weiter, wenn die Hinweisgeber*in ausdrücklich ein Einverständnis hiermit erklärt hat.
Mitarbeiter*innen von JUWI steht die Vertrauensanwältin auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten im Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen oder Verdachtsfällen zur Verfügung, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht wird. Auf Wunsch können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die sich mit Hinweisen oder Fragen an die Vertrauensanwältin wenden, anonym bleiben.
Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwältin ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht. Die Vertrauensanwältin ist keine allgemeine Beschwerdestelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge.
Die Vertrauensanwältin ist Beauftragte von JUWI. Sie darf niemals einer Hinweisgeber*in einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft. Sie ist vom Unternehmen allerdings beauftragt, einer Hinweisgeber*in das auf ihre oder seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Hinweis auf die externen Meldestellen des Bundes
Der Bund hat zum Inkrafttreten des Hinweigeberschutzgesetzes drei externe Meldestellen zur Verfügung gestellt:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinschG).
- Für Hinweise, die Frage der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin die richtige externe Hinweisgeberstelle (§ 21 HinschG).
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen können an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes gerichtet werden (§ 22 HinschG).
Weitere Informationen beispielsweise zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen finden Sie in unserer Verfahrensordnung und den entsprechenden Datenschutzinformationen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!