Besser leben: Wir machen Ihre Kommune klimaneutral.
Klimaneutralität schafft nachhaltige regionale Wertschöpfung
Mit einem Energieprojekt in Ihrer Gemeinde stärken Sie die regionale Wertschöpfung: Mit Pachteinnahmen, Gewerbesteuern oder der neuen Kommunalabgabe sichern Sie Ihrer Gemeinde verlässliche und langfristige Einnahmen aus der Stromerzeugung und verbessern die Infrastruktur vor Ort.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten, die ein Erneuerbare-Energie-Projekt in Ihrer Kommune mit sich bringt. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir übernehmen Planung, Finanzierung und Umsetzung.
Der Ausgangspunkt auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune ist zunächst einmal das Wissen über die innerhalb der Kommune entstehenden CO2-Emissionen. Die Erstellung einer CO2-Bilanz ist daher immer der erste wichtige Schritt bei der Ausarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes, in dessen Rahmen auch kommunale Ziele und zu deren Erreichung nötige konkrete Maßnahmen definiert werden.
Dazu braucht es eine dreistufige Strategie: Vermeiden, reduzieren, kompensieren. „Vermeiden“ heißt, über die verschiedenen Sektoren hinweg Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen, die die Treibhausgasbilanz nicht erhöhen. Da das Ziel der Null-Emission jedoch oftmals nicht vollständig erreichbar ist, gilt es, die in der Kommune entstehenden Treibhausgasemissionen auf ein Minimum zu reduzieren – zum Beispiel durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und regionalem Ökostrom. Der verbleibende Rest an schädlichen Emissionen muss schlussendlich durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Das ist doch super, warum jetzt schon aufhören? Der Bedarf an sauberem Strom wird in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen, da durch die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien vermehrt strombasierte Technologien eingesetzt werden, beispielsweise in den Bereichen Wärme (Heizen mit Strom) und Verkehr (E-Mobilität, Produktion synthetischer Kraftstoffe etc.). Auch für grünen Wasserstoff sind neue saubere Energiequellen nötig. Profitieren Sie von Ihren Flächenpotenzialen und versorgen Sie auch andere Kommunen mit sauberem Strom – mehr regionale Wertschöpfung geht kaum.
Bürgerbeteiligung erwünscht. Und finanziell belohnt.
In vielen Projekten haben wir bereits mit bewährten Partnern Bürgerwind- und Solarenergie-Projekte umgesetzt. So können die Bürgerinnen und Bürger direkt Anteile am Energiepark erwerben und so von den Erträgen profitieren. Sprechen Sie uns gerne an: Gemeinsam finden wir die besten Formen der Beteiligung für Ihre Bürger*innen.
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Sparbriefe
Mit lokalen und regionalen Banken bieten wir oft die Möglichkeit, über Sparbriefe konstante Einkünfte zu erzielen.
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Günstige Stromtarife
An ausgewählten Standorten können wir mit bewährten Partnern auch günstige Stromtarife für die Anwohner*innen anbieten.
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Bürgerenergiegenossenschaften
Wir arbeiten immer wieder mit Bürgerenergiegenossenschaften zusammen und realisieren Bürgerwindparks.
Wir geben Ihnen Rückenwind bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung.
Sie fürchten den zeitlichen und finanziellen Aufwand, um eine klimaneutrale Kommune zu werden? Keine Sorge, wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie im Planungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Dabei behalten Sie selbstverständlich stets die Hoheit über die möglichen Vorhaben in Ihrer Gemeinde.
Unsere Expertinnen und Experten finden gemeinsam mit Ihnen und Ihren Bürger*innen geeignete Standorte für Windenergie-Anlagen oder Freiflächen-Solaranlagen. Sind Flächen identifiziert, prüfen wir in einem ersten Schritt die Verträglichkeit der Planung mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes und bewerten auch die möglichen Auswirkungen (Schall, Schattenwurf, Optik etc.) auf die Anwohnerinnen und Anwohner; alles zunächst natürlich ganz unverbindlich und auf unsere eigenen Kosten.
Im weiteren Verlauf der Planung beauftragen wir neutrale und unabhängige Gutachter*innen und Planer*innen mit weiteren Untersuchungen, zum Beispiel aus dem Bereich der Avifauna. Auch die Kosten für notwendige Planungen im Bereich der Bauleitplanung werden von uns getragen.
Profitieren Sie durch einen Partner mit rund 30 Jahren Erfahrung in Planungsverfahren von Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen.
Häufig gestellte Fragen von Kommunen und Bürger*innen.
Vorab: Es gibt bislang keine international standardisierte Definition dafür, was „Klimaneutralität“ bedeutet. Vereinfacht lässt sich jedoch sagen, dass, um Klimaneutralität zu erreichen, nur so viele Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestoßen werden dürfen, wie auch durch natürliche und technische Prozesse wieder entzogen werden können.
Bezogen auf die kommunale Ebene bedeutet dies, dass die innerhalb der Kommune entstehenden CO2-Emissionen bilanziell durch Maßnahmen ausgeglichen werden müssen, die der ausgestoßenen Menge an Treibhausgasen entsprechen. Dieses Ziel kann auf unterschiedlichem Wege und durch vielfältige Maßnahmen erreicht werden – klar ist jedoch, dass die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und somit der Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie für die Erreichung der gesetzten Klimaziele notwendig ist.
Kommunen wird beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle zuteil. In den Kommunen können Energieeffizienzmaßnahmen und der Ausbau von Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden und somit ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz erzielt werden.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie wird oft die Frage nach dem von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschall und einer möglichen Gesundheitsgefährdung von Anwohnern diskutiert. Tieffrequente Geräusche und Infraschall (Körperschall) sind bei Windenergieanlagen messtechnisch nachweisbar, aber für den Menschen nicht hörbar. Infraschall ist dabei in unserem Alltag gegenwärtig. Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung u.a. Technische Quellen in unserem Alltag sind Straßenverkehr, im Pkw selbst, Flugzeuge, Kühlschränke, Klimaanlagen, Industriearbeitsplätze etc.
Durch die gesetzlichen Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind.
Übrigens: Nicht nur beim Thema Infraschall unterliegt die Windenergie strengen gesetzlichen Auflagen, sondern auch in Bezug auf die zulässige Geräuschbelastung sowie den Schattenwurf. Der von Windenergieanlagen erzeugte Geräuschpegel darf 35db bzw. 45db (in reinen Wohn- bzw. Mischgebieten) nicht übersteigen. Die Schattenwurfdauer ist nach gesetzlichen Vorgaben auf höchstens 30 Minuten täglich und maximal 8 Stunden im Jahr begrenzt. Im Genehmigungsverfahren ist durch Gutachten nachzuweisen, dass diese Anforderungen eingehalten werden.
Die tatsächliche Flächenversiegelung liegt bei einer Solar-Freiflächenanlage bei unter einem Prozent und ist somit unproblematisch. Hinzu kommt: Die Flächeninanspruchnahme von Solarparks ist grundsätzlich als positiv zu bewerten, da insbesondere Parks mit größeren Reihenabständen zur Flächenaufwertung im Sinne des Erhalts der biologischen Vielfalt beitragen. Dies hängt vor allem mit der dauerhaften Nutzung des Grünlandes in den Reihenzwischenräumen zusammen, was Solarparks grundsätzlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen unterscheidet. Dieser positive Einfluss von Solarparks auf die Biodiversität ist u.a. in der aktuellen Studie des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) dargestellt.
Übrigens: JUWI gehört zu den Unterzeichnern der Selbstverpflichtung „Gute Planung“ des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Damit verpflichten wir uns dazu, Planung und Bau von Solaranlagen so zu gestalten, dass daraus möglichst positive Auswirkungen auf Klima-, Natur- und Umweltschutz sowie die ländliche Entwicklung resultieren.
Manche Kritiker befürchten, dass Windenergieanlagen durch den Eingriff in das Landschaftsbild zu abnehmenden Besucher- und Einwohnerzahlen führen oder sogar den Tourismus negativ beeinträchtigen könnten. Umfragen zeigen allerdings, dass Windenergieanlagen ein positives Image haben und zu einem sinnvollen Tourismus beitragen können. Sie stehen für Innovation, Zukunftsorientierung, Nachhaltigkeit und ökologischen Fortschritt. Inzwischen werden sogar Windparks aktiv in Tourismuskonzepte eingebunden. Ob Windenergieanlagen positiv oder negativ gesehen werden, hängt vor allem von den zu Grunde liegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Touristen ab. Befürworter*innen von Windenergieanlagen nennen als Argumente den Umweltschutz, die Einstellung gegen Atomkraft und den Wunsch nach „sauberem“ Strom. Andere wiederum verweisen vor allem auf die Optik, die Kosten und den Naturschutz.
Wir haben in mehreren Projekten bereits in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des örtlichen Tourismus umgesetzt, zum Beispiel durch die Einrichtung von „Wind-Lehrpfaden“ in der Umgebung von Windparks.
Übrigens: Auch ein negativer Preiseffekt auf Immobilien durch benachbarte Windenergieanlagen ist nicht belegbar. In strukturschwachen Regionen schaffen sie sogar Werte.
Das ist doch super, warum jetzt schon aufhören? Der Bedarf an sauberem Strom wird in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen, da durch die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien vermehrt strombasierte Technologien eingesetzt werden, beispielsweise in den Bereichen Wärme (Heizen mit Strom) und Verkehr (E-Mobilität, Produktion synthetischer Kraftstoffe etc.). Auch für grünen Wasserstoff sind neue saubere Energiequellen nötig. Profitieren Sie von Ihren Flächenpotenzialen und versorgen Sie auch andere Kommunen mit sauberem Strom – mehr regionale Wertschöpfung geht kaum.