Wie profitieren Gemeinden von Windpark und PV-Anlagen?
Kommunen bieten Platz für EE-Projekte – und profitieren
Unsere Energieversorgung verändert ihr Gesicht: Statt weniger großer Kraftwerke sind es tausende Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen, die künftig einen Großteil unseres Stroms produzieren werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass viel mehr Kommunen Flächen für die Energiegewinnung zur Verfügung stellen. Davon können sie auf unterschiedliche Weise profitieren, auch wenn sie selbst keine eigene Wind- oder Solarparks bauen.
1. Beteiligung nach dem EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. So regelt es beispielsweise die Vergütung von Strom aus Wind und Sonne. Gleichzeitig ermöglicht das EEG den Betreibern von Wind- und Solarparks, die betoffenen Gemeinden finanziell an der Stromproduktion zu beteiligen: Pro erzeugter Kilowattstunde können 0,2 Cent in die Gemeindekasse fließen.
Betroffen sind Gemeinden, wenn
- ihr Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometer um den Standort der WEA liegt
- oder sich auf ihrem Gemeindegebiet ein Solarpark befindet.
Sollte dies für mehrere Gemeinden zutreffen, wird der Betrag anteilig verteilt.
Die Gemeinde kann über die Verwendung dieser Einnahmen frei entscheiden. Dabei können sechsstellige Beträge zusammenkommen.
Ein Projektierer plant einen Windpark mit sieben Anlagen der 5,5 MW-Klasse. Der Standort hat eine gute Qualität, so dass mit 3.000 Volllaststunden im Jahr ausgegangen wird. Aufgrund der Nähe zur Nachbargemeinde stehen einer Gemeinde 80 Prozent der Zahlung zu, einer weiteren 20 Prozent.
Das macht für die Gemeinde mit dem 80-Prozent-Anteil:
7 Anlagen x 5.500 Kilowatt x 3.000 Volllaststunden = 115.500.000 Kilowattstunden
115.500.000 Kilowattstunden x 0,002 Euro = 231.000 Euro
231.000 Euro x 0,8 Flächenanteil = 184.800 Euro
Quelle: Sächsische Energieagentur
Da diese Regelung freiwillig ist, haben etliche Bundesländer eigene Beteiligungsgesetze geschaffen, die verbindliche Teilhabe festlegen. Stand 30. Juni 2024 gibt es in sieben der 13 Flächenländer verbindliche Regelungen zur Beteiligung von Kommunen an Neuanlagen. Im Unterschied zu der Regelung des EEG gelten sie aber nur für neu errichtete Wind- und Solarparks.
2. Gewerbesteuern
Produziert eine Windenergieanlage oder ein Solarpark in einer Gemeinde Strom, profitiert sie von den Gewerbesteuern. Allerdings: Nur wenn die Betreibergesellschaft (zum Beispiel eine lokale Bürgerenergiegesellschaft) ihren Sitz im Ort hat, erhält die Gemeinde 100 Prozent der Steuereinnahmen. Ist der Sitz des Betreibers außerhalb der Gemeinde, wie das oft der Fall ist, wird die Gewerbesteuer aufgeteilt. In der Regel fließen so immerhin noch 90 Prozent der Gewerbesteuer in die kommunale Kasse.
Zu beachten ist aber, dass es ein paar Jahre dauern kann, bis Gewerbesteuer tatsächlich erhoben werden kann. Nur Gewinne werden besteuert. Angesichts hoher Kredite, die die Betreibergesellschaft für den Bau der Wind- und Solarparks in der Regel aufnimmt, geht Zeit ins Land.
3. Verpachtung von Flächen
Für Flächen, auf denen Wind- und Solarparks errichtet werden, zahlen die Betreiber eine Pacht. Deren Höhe richtet sich nach der Qualität des Standorts und natürlich auch nach dem Verhandlungsgeschick der Flächenbesitzer. Auch Kommunen dürfen ihre Flächen für EE-Projekte verpachten und können so finanziell profitieren.
Die Agentur für Erneuerbare Energien hat in einem Forschungsprojekt die regionale Wertschöpfung einzelner Standortgemeinden durch Erneuerbare-Energien-Projekte untersucht. Die hessische Gemeinde Hünfeld erhält demnach für drei 2020 auf dem Gemeindegebiet errichtete Windenergie-Anlagen 142.300 Euro Pacht im Jahr. Mittlerweile werden solche oder gar höhere Beträge auch schon für einzelne Anlagen gezahlt.