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JUWI begrüßt die Festlegung von Flächenzielen in Niedersachsen

Unternehmen fordert Landespolitik auf, die zahlreichen landesspezifischen Hemmnisse des Windenergie-Ausbaus im Rahmen der geplanten Task-Force Energiewende zu lösen.
08.02.2023 | Unternehmen | Wind | Wind im Wald

Die niedersächsische Landesregierung hat mit der Umsetzung des am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windflächenbedarfsgesetzes begonnen. Die rot-grüne-Koalition konkretisierte gestern die Flächenbeitragswerte für die Planungsregionen und Landkreise in Niedersachsen. Die JUWI Gruppe als deutschlandweit aktives Projektentwicklungsunternehmen für erneuerbare Energien begrüßt das Bestreben ausdrücklich, den vorhandenen gesetzlichen Spielraum für eine verbindliche Konkretisierung und Beschleunigung maximal nutzen zu wollen.

„Niedersachsen geht bei der Umsetzung der Bundesvorgaben voran. Das ist beispielhaft für alle anderen Bundesländer, die nun so schnell und umfangreich wie möglich die erforderlichen Flächenverfügbarkeiten in ihrem Einflussbereich konkretisieren müssen“, kommentiert JUWI CEO Carsten Bovenschen die heute bekannt gegebenen Ergebnisse aus Niedersachsen.

Doch so sehr die positiven Perspektiven in Niedersachsen zu begrüßen sind: Der aktuelle Zubau bei der Windenergie an Land und auch das Volumen der erteilten Genehmigungen reichen nicht aus, um die Ausbauziele zu erreichen: „Um das Landesziel von 20.000 Megawatt im Jahr 2030 zu erreichen, muss das Ausbautempo deutlich auf netto 1.000 Megawatt pro Jahr gesteigert werden“, fordert Bovenschen. „Unter Berücksichtigung des absehbaren Rückbaus von Altanlagen sogar auf brutto mehr als 1.500 Megawatt.“ 

Im abgelaufenen Kalenderjahr gingen in Niedersachsen lediglich 99 Windenergie-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 462 Megawatt in Betrieb, genehmigt wurden weitere 197 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1.016 Megawatt. Die installierte Gesamtleistung betrug am 31.Dezember 2022 12.059 Megawatt.

Wie das 2030er-Ziel erreicht werden kann, soll nun die sogenannte Task-Force Energiewende erarbeiten. „Für JUWI als Projektentwickler mit großem Projektvolumen in Niedersachsen ist es entscheidend, dass die Task-Force die flächeneinschränkenden Faktoren zügig aus dem Weg räumt“, so Bovenschen. „Kritisch sehen wir vor allem die Vorgabe, alte Waldgebiete - unabhängig von ihrem aktuellen Zustand - als Vorranggebiete Wald ausschließen zu müssen. Das sorgt im südlichen Niedersachsen für einen fast flächendeckenden Ausschluss der Wälder für die Windenergie.“ 

Thematisiert werden müssen dem Projektentwickler nach auch die raumgreifenden Restriktionen durch militärische Tiefflugkorridore. Es braucht zudem Verfahrenserleichterungen im Genehmigungsprozess. So scheiterten in den vergangenen Jahren zahlreiche Pläne und Flächenausweisungen vor Gericht, wie beispielsweise im Regionalverband Großraum Braunschweig und in der Region Hannover. Teilweise fehlt dort seit mehr als 10 Jahren die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Windenergieanlagen. „Das künftig bundesweit geltende Planungsrecht in Verbindung mit der nun in Niedersachsen beschlossenen konsequenten Umsetzung, birgt die Chance, das 2030er-Ziel beim Windenergie-Ausbau in Niedersachsen doch noch zu erreichen“, so die Einschätzung des JUWI-Chefs.