Energieregion Wendland

Mit den geplanten Anlagen entsteht neue Wertschöpfung für Ihre Region: Pachteinnahmen unterstützen landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden profitieren finanziell von den Stromerträgen und langfristig profitieren die Menschen und Betriebe in Ihrer Region von preiswerter Energie: zuverlässig, sauber, sicher.
Rechtliche Rahmenbedingungen

Umsetzung der Zielvorgaben

In den letzten Jahren haben der Bundes- und Landesgesetzgeber die Planung und Genehmigung von Windenergie-Anlagen an Land umfassend reformiert. Ziel dieser gesetzlichen Änderungen ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu verbessern. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz legt fest, dass bis 2032 ein bestimmter Flächenanteil für Windenergie bereitgestellt wird. Niedersachsen muss bis 2032 mindestens 2,2 % seiner Landesfläche ausweisen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg bis 2027 2,24 % und bis 2032 2,89 %. 

Bislang erfolgte die Flächenausweisung auf Ebene der Regionalplanung des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Grundlage war die erste Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms von 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung. Nur 0,56 % der Fläche sind in der Raumordnungsprogramm 2019 des Landes Niedersachsen für Windenergie ausgewiesen, da Wälder und Landschaftsschutzgebiete bei der Potenzialprüfung von vornherein ausgeschlossen waren. Neue Gesetze erlauben jedoch jetzt Windenergie in diesen Gebieten und führen zur Neuausrichtung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Ein erster Entwurf wurde 2024 vom Landkreis vorgestellt und wird aktuell überarbeitet.

Neue gesetzliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen:
  • Das Landesraumordnungsprogramm 2022 erlaubt die Nutzung geeigneter Waldflächen für Windenergie.

  • Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 ermöglicht Windenergie-Anlagen nun auch in Landschaftsschutzgebieten, solange die festgelegten Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetz nicht erreicht sind.

Zusätzlich gibt die Gemeindeöffnungsklausel, die seit Januar 2024 in Kraft ist, den Kommunen mehr Autonomie bei der Flächenausweisung. Sie ermöglicht es den Gemeinden, auch parallel zur Regionalplanung eigene Flächen für Windenergie auszuweisen und damit aktiv zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg steht somit vor einer entscheidenden Phase der Neuausrichtung seiner Windenergieplanung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden im Umkreis von 2,5 km um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre der EEG-Vergütung. Dies bedeutet etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die kommunalen Haushalte. Seit dem 19. April 2024 gilt zudem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz, das eine zusätzliche Beteiligung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorschreibt, was rund 17.500 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die betroffenen Gemeinden oder Einwohner*innen bedeutet.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Potenzialflächen für Windenergie

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Große Teile des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben nicht für die Windenergienutzung geeignet. Dennoch gibt es erhebliche Flächenpotenziale außerhalb dieser Ausschlussgebiete. Eine Potenzialstudie des Fraunhofer IEE und Bosch & Partner GmbH aus dem Jahr 2023 hat umfangreiche geeignete Flächen für die Windenergie identifiziert. Dabei handelt es sich insbesondere um große, zusammenhängende Waldgebiete, die sich in ausreichender Entfernung zu Ortschaften befinden, vor allem entlang von Gemeindegrenzen und der Kreisgrenze zu Uelzen.

Projektübersicht

Alle JUWI-Projekte in der Übersicht

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von Windparks in der Samtgemeinde Elbtalaue, zu der die Mitgliedsgemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Göhrde und Dannenberg gehören, sowie in der Samtgemeinde Lüchow, zu der auch die Mitgliedsgemeinde Schnega zählt. Derzeit sind insgesamt neun Windparks mit einer Gesamtleistung von über 500 Megawatt in der Energieregion Wendland in Planung.

Klicken Sie auf die einzelnen Reiter, um mehr über die geplanten Projekte in den jeweiligen Gemeinden zu erfahren. Je nach Planungsstand werden die entsprechenden Projektwebseiten mit weiterführenden Informationen verlinkt.

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Gemeinde Zernien
Gemeinde Göhrde
Gemeinde Karwitz
Gemeinde Jameln
Dannenberg (Elbe)
Gemeinde Schnega

Windenergie in Zernien

Mehr saubere Energie für die Gemeinde Zernien: Mit den geplanten Windparks und einer installierten Leistung von über 300 Megawatt erzeugen wir nachhaltigen Strom für über 300.000 Haushalte – zuverlässig, sicher und umweltfreundlich.

Windpark Sellien
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Windpark Sellien
Windpark Glieneitz-Gülden
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Windpark Glieneitz-Gülden
Windpark Riebrau-Breese
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Windpark Riebrau-Breese

Windenergie in Göhrde

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von Windenergie-Anlagen in einem Windpark mit einer Leistung von über 20 Megawatt, um etwa 21.000 Haushalte mit sauberem Strom zu versorgen.

Windpark Kollase
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Windpark Kollase

Windenergie in Karwitz

JUWI plant in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Karwitz den Bau von drei Windparks. Mit einer Gesamtleistung von 270 Megawatt werden diese jährlich klimafreundlichen Strom für über 255.000 Haushalte erzeugen.

Windpark Forst Gamehlen
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Windpark Forst Gamehlen
Windpark Riebrau-Breese
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Windpark Riebrau-Breese
Windpark Volkfien
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Windpark Volkfien

Windenergie in Jameln

Gemeinsam mit der Gemeinde Jameln planen wir den Bau von Windparks auf zwei potenziellen Standortflächen. Die Windparks sollen insgesamt eine Leistung von etwa 180 Megawatt haben und jährlich sauberen Strom für rund 170.000 Haushalte produzieren.
 

Windpark Volkfien
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Windpark Volkfien
Windpark Forst Gamehlen
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Windpark Forst Gamehlen

Windenergie in Dannenberg (Elbe)

In der Gemeinde Dannenberg an der Elbe planen wir den Windpark Volkfien mit bis zu neun Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von mehr als 60 Megawatt.

Windpark Volkfien
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Windpark Volkfien

Windenergie in Schnega

In der Gemeinde Schnega planen wir in Bau und Betrieb von zwei Windparks mit einer Leistung von über 115 Megawatt. Die Parks werden jährlich mehr als 112.000 Haushalte in der Samtgemeinde Lüchow mit sauberem Strom versorgen. 

Windpark Proitze
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Windpark Proitze
Windpark Varbitz-Gledeberg
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Windpark Varbitz-Gledeberg
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

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Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

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Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlagen und wird von der Behörde geleitet.

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Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlagen. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

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Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlagen den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. 

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Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung können die Anlagen in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlagen variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Betriebsphase
Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
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Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
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Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
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Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
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Eine Windkraftanlage zwischen grünen Bäumen und niedrigen Büschen. Der Himmel scheint blau mit leichten Schleierwolken.
Darum Wind im Wald

Windenergie im Wald stärkt Klimaschutz und hilft beim standortgerechten Waldumbau

Ist Windenergie im Wald sinnvoll? Der Wald in Deutschland leidet unter den Folgen des Klimawandels. Als Standort für moderne Windenergieanlagen hat er jedoch das große Potenzial, diesem entgegenzuwirken. Gerade Mittelgebirge mit ihren windstarken Höhenlagen bieten beste Bedingungen für eine ertragreiche Windernte. Sicher kalkulierbare Pachteinnahmen schaffen einen Ausgleich zu schwankenden Holzpreisen, eröffnen Forstbetrieben dringend benötigte Investitionsspielräume für eine klimagerechte Umgestaltung des Waldes und ermöglichen eine zügige Wiederaufforstung von geschädigten Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen. Deshalb ist Windenergie im Wald sinnvoll. JUWI hat bereits mehr als 300 Windenergie-Anlagen im Forst realisiert und ist Marktführer in Deutschland.

Windenergie in Wirtschaftsforsten

Sechs gute Gründe

Es gibt viele Gründe für Wind im Wald. Die sechs wichtigsten finden Sie hier.

Beste Bedingungen
Wenig Konfliktpotenzial

Viele Mittelgebirgsstandorte bieten mit ihrer hohen Windhöffigkeit sehr gute Bedingungen zur Produktion von sauberem Windstrom. Durch die größere Distanz zur Wohnbebauung und zu Großvogelhorsten am Waldrand besteht insgesamt ein geringeres Konfliktpotential.

Monokulturen
Windwurfflächen

Windenergie-Projekte im Wald konzentrieren sich auf intensiv forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. Vorzugsweise auf solche mit Monokulturen oder auf von Windwurf geschädigte Flächen.

Aufforstung
Höherwertiger Ersatz

Durch Windenergie geht kein Wald verloren. In Anspruch genommene Flächen werden in der Regel an anderer Stelle wieder aufgeforstet oder durch forstwirtschaftlich und ökologisch wertvollere Maßnahmen innerhalb des Waldes kompensiert.

Ausgleichs-maßnahmen
Aufwertung von Lebensraum

Durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen werden der Natur- und Erholungsraum Wald aufgewertet, neue Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen geschaffen und der Brandschutz im Wald verbessert.

Pachtzahlungen
Ergänzung zur Forstwirtschaft

Die Windenergie ist mit ihren Pachtzahlungen eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Forstwirtschaft.

Wertschöpfung
Gewinn für ländliche Regionen

Windenergie-Projekte bringen regionale Wertschöpfung und Gewerbesteuereinnahmen in ländliche Regionen.

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt. 

Von unserem Büro in Hannover aus, welches für Niedersachsen zuständig ist, sind wir regional verankert und mit unseren Mitarbeitern schnell bei Ihnen vor Ort. Als bundesweit agierendes Projektentwicklungsunternehmen zeichnet sich JUWI durch große Erfahrung mit der Errichtung von Windparks im Wald aus.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Dies bedeutet etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die kommunalen Haushalte. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden. Seit dem 19. April 2024 gilt zudem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz, das eine zusätzliche Beteiligung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorschreibt, was rund 17.500 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die betroffenen Gemeinden oder Einwohner*innen bedeutet.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Wird der Wert von Immobilien durch die Windenergie-Anlagen beeinflusst?

Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.

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Ansprechpartner Feldakquise
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