
Energieregion Wendland
Umsetzung der Zielvorgaben
In den letzten Jahren haben der Bundes- und Landesgesetzgeber die Planung und Genehmigung von Windenergie-Anlagen an Land umfassend reformiert. Ziel dieser gesetzlichen Änderungen ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu verbessern. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz legt fest, dass bis 2032 ein bestimmter Flächenanteil für Windenergie bereitgestellt wird. Niedersachsen muss bis 2032 mindestens 2,2 % seiner Landesfläche ausweisen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg bis 2027 2,24 % und bis 2032 2,89 %.
Bislang erfolgte die Flächenausweisung auf Ebene der Regionalplanung des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Grundlage war die erste Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms von 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung. Nur 0,56 % der Fläche sind in der Raumordnungsprogramm 2019 des Landes Niedersachsen für Windenergie ausgewiesen, da Wälder und Landschaftsschutzgebiete bei der Potenzialprüfung von vornherein ausgeschlossen waren. Neue Gesetze erlauben jedoch jetzt Windenergie in diesen Gebieten und führen zur Neuausrichtung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Ein erster Entwurf wurde 2024 vom Landkreis vorgestellt und wird aktuell überarbeitet.
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Das Landesraumordnungsprogramm 2022 erlaubt die Nutzung geeigneter Waldflächen für Windenergie.
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Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 2022 ermöglicht Windenergie-Anlagen nun auch in Landschaftsschutzgebieten, solange die festgelegten Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetz nicht erreicht sind.
Zusätzlich gibt die Gemeindeöffnungsklausel, die seit Januar 2024 in Kraft ist, den Kommunen mehr Autonomie bei der Flächenausweisung. Sie ermöglicht es den Gemeinden, auch parallel zur Regionalplanung eigene Flächen für Windenergie auszuweisen und damit aktiv zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg steht somit vor einer entscheidenden Phase der Neuausrichtung seiner Windenergieplanung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Alle JUWI-Projekte in der Übersicht
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von Windparks in der Samtgemeinde Elbtalaue, zu der die Mitgliedsgemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Göhrde und Dannenberg gehören, sowie in der Samtgemeinde Lüchow, zu der auch die Mitgliedsgemeinde Schnega zählt. Derzeit sind insgesamt neun Windparks mit einer Gesamtleistung von über 500 Megawatt in der Energieregion Wendland in Planung.
Klicken Sie auf die einzelnen Reiter, um mehr über die geplanten Projekte in den jeweiligen Gemeinden zu erfahren. Je nach Planungsstand werden die entsprechenden Projektwebseiten mit weiterführenden Informationen verlinkt.

Windenergie im Wald stärkt Klimaschutz und hilft beim standortgerechten Waldumbau
Ist Windenergie im Wald sinnvoll? Der Wald in Deutschland leidet unter den Folgen des Klimawandels. Als Standort für moderne Windenergieanlagen hat er jedoch das große Potenzial, diesem entgegenzuwirken. Gerade Mittelgebirge mit ihren windstarken Höhenlagen bieten beste Bedingungen für eine ertragreiche Windernte. Sicher kalkulierbare Pachteinnahmen schaffen einen Ausgleich zu schwankenden Holzpreisen, eröffnen Forstbetrieben dringend benötigte Investitionsspielräume für eine klimagerechte Umgestaltung des Waldes und ermöglichen eine zügige Wiederaufforstung von geschädigten Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen. Deshalb ist Windenergie im Wald sinnvoll. JUWI hat bereits mehr als 300 Windenergie-Anlagen im Forst realisiert und ist Marktführer in Deutschland.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz


Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Von unserem Büro in Hannover aus, welches für Niedersachsen zuständig ist, sind wir regional verankert und mit unseren Mitarbeitern schnell bei Ihnen vor Ort. Als bundesweit agierendes Projektentwicklungsunternehmen zeichnet sich JUWI durch große Erfahrung mit der Errichtung von Windparks im Wald aus.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Dies bedeutet etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die kommunalen Haushalte. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden. Seit dem 19. April 2024 gilt zudem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz, das eine zusätzliche Beteiligung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorschreibt, was rund 17.500 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr für die betroffenen Gemeinden oder Einwohner*innen bedeutet.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.